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Ortwin Hensellek

Aus U-Boot-Archiv Wiki

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LEBENSDATEN (1)

Geburtsdatum: 16.06.1911
Geburtsort: Saalfeld (Mohrungen)
Todesdatum: -
Todesort: -

MARINE - OFFIZIERSJAHRGANG/EINTRITT IN DIE MARINE

Eintrittsjahrgang 1939

DIENSTGRADE (2)

01.11.1941 Leutnant zur See der Reserve
01.04.1943 Oberleutnant zur See der Reserve

ORDEN UND AUSZEICHNUNGEN (3)

01.02.1941 Kriegsabzeichen für Minensuch-, Ubootsjagd- und Sicherungsverbände
00.00.1940 Eisernes Kreuz 2. Klasse
27.10.1941 Eisernes Kreuz 1. Klasse
06.05.1943 U-Bootskriegsabzeichen 1939

WERDEGANG

00.00.1939 Eintritt in die Kriegsmarine.
00.00.1939 - 30.11.1943 Nicht ermittelt. Wahrscheinlich Ausbildung, Lehrgänge und diverse Kommandos.
01.12.1943 - 21.12.1943 Kommandant von U 298.
22.12.1943 – 24.02.1944 Nach Suspendierung wegen Alkoholmissbrauch im Dienst, Warten auf die Gerichtsverhandlung in der 5. U-Flottille (3).
24.02.1944 Gerichtsverhandlung wegen militärischen Ungehorsam. Er bekam 3 Monate Gefängnis. Urteil am 19.05.1944 bestätigt.
21.06.1944 – 01.08.1944 Ableistung der Gefängnisstrafe in Graudenz.
00.08.1944 - 00.00.1945 Schreiboffizier in der 8. U-Flottille, Danzig und in der Marine-Nachrichtenabteilung 2, Gotenhafen, später Infanterieeinsatz im Panzer-Grenadierersatz- und Ausbildungsbataillon 465. Bei Kriegsende vermißt.

EMPFOHLENE LITERATUR

Walmrath – Justitia Et Disciplina - Strafgerichtsbarkeit in der deutschen Kriegsmarine 1939-1945

ANMERKUNGEN

(1) Bild von Ortwin Hensellek ist nicht vorhanden. Wenn sie Bilder von U-Booten, Kommandanten oder Besatzungsmitgliedern entbehren können, würde ich mich darüber freuen. Danke! E-Mail: aang@mdcc-fun.de.

(2) Dienstgrade, soweit bekannt. Ortwin Hensellek kam wahrscheinlich aus dem Mannschafts- bzw. Unteroffiziersstand oder war ein reaktivierter Offizier.

(3) Orden und Auszeichnungen, soweit ermittelt.

(4) Laut Lothar Walmrath – Justitia Et Disciplina- Strafgerichtsbarkeit in der deutschen Kriegsmarine 1939-1945, war der Grund einer Kriegsgerichtverhandlung gegen Hensellek, das er beim Beladen von Torpedos stark alkoholisiert aufgetreten war. Dabei hat er nicht nur die Mannschaft beleidigt, sondern den ganzen Vorgang in Gefahr gebracht. 2 Offiziere haben dann dies zur Meldung gebracht. Das Urteil war 6 Wochen Kammerarrest. Das Schicksal von Ortwin Hensellek wird bis heute in keiner offiziellen Publikation über die U-Boot-Waffe bearbeitet. Es wird wohl immer noch verschwiegen, dass es auch in der U-Boot-Waffe Verfehlungen gab, die bis heute nur sehr zögerliche aufgearbeitet wurden.

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