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U-Bootskriegsabzeichen

Aus U-Boot-Archiv Wiki

Das U-Bootskriegsabzeichen 1939 wurde am 13.10.1939 vom Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Großadmiral Erich Raeder gestiftet. Es konnte an alle Besatzungsmitglieder der U-Boote verliehen werden, wenn diese mindestens zwei Feindfahrten im U-Boot-Krieg nachweisen konnten.
Der künstlerische Entwurf des U-Boot-Kriegsabzeichens (1939) stammte von Paul Casberg, einem zu dieser Zeit bekannten Maler und Grafiker. Zuvor waren mehrere Vorschläge zur Gestaltung des Abzeichens aus der Truppe heraus, durch das Oberkommando der Wehrmacht abgelehnt worden. Das genehmigte Muster orientierte sich weitestgehend am U-Boot-Kriegsabzeichen (1918), wurde jedoch den politischen Veränderungen angepasst. Am 01.11.1939 begann die Firma C. Schwerin und Sohn aus Berlin mit der Fertigung. Die ersten Abzeichen wurden am 10.11.1939 an die Präsidialkanzlei der Ordenskanzlei geliefert. Im Verlauf des Krieges ist das U-Boots Kriegsabzeichen dann auch von der Firma Souval aus Wien hergestellt worden. Wann die ersten gestickten Versionen des U-Boot Kriegsabzeichens aufgetaucht sind, ist nicht mehr feststellbar. Die Stoffausführung, aus Kunstseide und Baumwolle gewebt, hatte in etwa die gleiche Größe wie das Original. Ihr Vorteil gegenüber der Metallversion bestand darin, dass das Stoffabzeichen in der Enge eines U-Bootes besser getragen werden konnte und letztendlich auch der, dass damit ein unerwünschtes "Klappern" bei Schleichfahrten vermieden werden konnte.
Das quer-ovale, aus Tombakbronze (später Feinzink) gefertigte Abzeichen ist vergoldet und zeigt mittig ein stilisiertes U-Boot, welches von einem Lorbeerkranz umschlossen ist. Am oberen Rand des Kranzes ist mittig das Hoheitsabzeichen der Kriegsmarine, ein Adler mit ausgebreiteten Schwingen, der in seinen Fängen ein auf dem Kopf stehendes Hakenkreuz hält, zu sehen. Seine Größe war etwa 48 × 39 mm.
Das U-Boots-Kriegsabzeichen in Gold mit Brillanten für den Befehlshaber der U-Boote, Karl Dönitz, hatte im Gegensatz zu den anderen Brillantabzeichen, neben dem mit Brillanten besetzten Hakenkreuz, zusätzlich zwölf Brillanten, die um den Lorbeerkranz herum gleichmäßig verteilt waren. Insgesamt war dieses Abzeichen auch etwas größer gehalten, das betraf sowohl den Kranz selbst als auch das Hakenkreuz. Nach seiner Verhaftung am 23. Mai 1945 wurden Dönitz sämtliche Orden und Ehrenzeichen abgenommen. Nach dessen Rückgabe fehlte jedoch am U-Boot-Kriegsabzeichen das brillantenbesetzte Hakenkreuz, welches vermutlich durch einen unbekannten US-Angehörigen mittels Feinsäge entfernt worden war. Über den derzeitigen Verbleib des Abzeichens ist nichts bekannt. Es dürfte sich noch im Nachlass und Privatbesitz der Familie Dönitz befinden.
Das U-Boot-Kriegsabzeichen wurde als Steckabzeichen am Rock, blauen und weißen Jackett, blauer und weißer Messejacke, an der Jacke, am Überzieher und am blauen und weißen Hemd auf der linken Brust, wie das U-Boots-Kriegsabzeichen des Weltkrieges, in und außer Dienst getragen. Es konnte auch zu allen Uniformen der Partei und des Staates getragen werden. Zur bürgerlichen Kleidung durfte eine verkleinerte Form (16 mm Nadel) der Auszeichnung am linken Rockaufschlag getragen werden. Bei Festanlässen war ein dementsprechender Miniaturanhänger zum Frackkettchen statthaft. Laut Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26.07.1957 ist das Tragen des U-Boot-Kriegsabzeichens (1939) in der Bundesrepublik Deutschland nur ohne nationalsozialistisches Emblem gestattet.
Stiftungserlass 1939
Der am 13.10.1939 im Reichsgesetzblatt erlassene Stiftungswortlaut besagte, dass für alle U-Boot-Besatzungen der Kriegsmarine die Einführung des U-Boots-Kriegsabzeichens beschlossen sei. Dieses wurde im Namen des Befehlshabers der U-Boote (B.d.U. Karl Dönitz) an alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der vor dem Feinde tätigen U-Boote verliehen. Mindestvoraussetzung zum Erwerb waren zwei oder mehr Feindfahrten sowie allgemeine Bewährung im Dienst. Von diesen Bedingungen konnte im Falle von Verwundungen abgewichen werden. Die Prüfung oblag dem Einzelfall und wurde durch Dönitz selbst entschieden. Die entsprechenden vertiefenden Verleihungsbestimmungen vom 13.10.1939 besagten, dass neben Würdigkeit und guter Führung der Beliehene auch keine Arreststrafe innerhalb der letzten sechs Monaten verbüßt hatte. Die besonderen Verleihungsbedingungen erwähnen erneut die Mindestteilnahme an zwei Feindfahrten sowie die Verleihung des Abzeichens bei besonderer Auszeichnung während der Feindfahrt im Operationsgebiet oder sonstige hervorragende Einzeltaten.
Verleihungen
Genaue und verlässliche Verleihungszahlen lassen sich auch bei diesem Abzeichen kaum beziffern. Die einschlägige Literatur geht von 9.536 Verleihungen des U-Boot-Kriegsabzeichens, 29 Verleihungen des U-Boot-Kriegsabzeichens mit Brillanten und einer Verleihung des U-Boot-Kriegsabzeichens als Sonderabzeichen aus. Vor allem die Bezifferung mit >>nur<< 9.536 Verleihungen des U-Boot-Kriegsabzeichens ist jedoch kritisch zu beurteilen, da auf den U-Booten der Kriegsmarine von 1939 bis 1945 nahezu 40.000 Marinesoldaten ihren Dienst verrichtet haben, von denen wiederum die Mehrheit die geforderte Mindestvoraussetzung von zwei Feindfahrten erfüllt hatten.
Nach Verleihung des Eichenlaubes zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes war es in der Kriegsmarine allgemein üblich, das zuvor verliehene entsprechende Kampfabzeichen mit Brillanten zu verleihen. Das so geschaffene Sonderabzeichen des U-Boot-Kriegsabzeichens in Gold mit Brillanten wurde daher nur in besonderen Fällen, aber auch ehrenhalber durch den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine verliehen. Es ist auch niemals offiziell gestiftet, noch im eigentlichen Sinne >>verliehen<< worden. Bisher sind 29 Verleihungen und eine Sonderanfertigung für Karl Dönitz nachweisbar.
U-Bootskriegsabzeichen 1918
Das U-Boot-Kriegsabzeichen 1918 war eine deutsche Auszeichnung, die von Kaiser Wilhelm II. während des Ersten Weltkriegs am 01.02.1918 gestiftet wurde. Das Abzeichen zeigt ein U-Boot über einem ovalen Lorbeerkranz. In der Version von 1918 steht die Reichskrone von 1871 über dem Lorbeerkranz. Im Ersten Weltkrieg konnte die Auszeichnung an alle Personen verliehen werden, die mindestens drei Feindfahrten auf einem U-Boot durchgeführt hatten.