Aktionen

Offiziershauptprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus U-Boot-Archiv Wiki

(Die Seite wurde neu angelegt: „{| style="background-color:#FFFFE0;border-color:black;border-width:3px;border-style:double;width:100%;align:center" |- | || colspan="3" | {| class="wikitable…“)
 
 
Zeile 5: Zeile 5:
 
{| class="wikitable"
 
{| class="wikitable"
 
|-
 
|-
| style="width:15%" |
+
| style="width:25%" |
| style="width:85%" |
+
| style="width:75%" |
 
|-
 
|-
 
! Datenblatt
 
! Datenblatt
Zeile 21: Zeile 21:
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
! colspan="3" |  '''Schriftliche und mündliche Fachprüfung'''
+
! colspan="3" |  Schriftliche und mündliche Fachprüfung
 
|-
 
|-
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Hier wurde das gesamte theoretische Wissen abgefragt, das während des rund neunmonatigen Lehrgangs (im Krieg verkürzt) vermittelt wurde:
 
| colspan="3" | Hier wurde das gesamte theoretische Wissen abgefragt, das während des rund neunmonatigen Lehrgangs (im Krieg verkürzt) vermittelt wurde:
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Navigation: Berechnung von Kursen, Gezeitenkunde und insbesondere die Astronavigation (Bestimmung des Standorts mittels Sextant).
 
| colspan="3" | Navigation: Berechnung von Kursen, Gezeitenkunde und insbesondere die Astronavigation (Bestimmung des Standorts mittels Sextant).
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Waffenkunde: Grundprinzipien der Schiffsartillerie, Torpedotechnik und Sperrwaffen (Minen).
 
| colspan="3" | Waffenkunde: Grundprinzipien der Schiffsartillerie, Torpedotechnik und Sperrwaffen (Minen).
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Seemannschaft: Manövrierlehre, Kenntnis der Ausweichregeln (KVR) und Schiffsstabilität.
 
| colspan="3" | Seemannschaft: Manövrierlehre, Kenntnis der Ausweichregeln (KVR) und Schiffsstabilität.
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Taktik & Signaldienst: Grundverständnis von Flottenmanövern und Morse-/Winkersignalen.
 
| colspan="3" | Taktik & Signaldienst: Grundverständnis von Flottenmanövern und Morse-/Winkersignalen.
Zeile 45: Zeile 37:
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
! colspan="3" | '''Praktische Prüfung (Seekadettenprüfung)'''
+
! colspan="3" | Praktische Prüfung (Seekadettenprüfung)
 
|-
 
|-
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Obwohl der Hauptlehrgang theoretisch war, mussten die Anwärter beweisen, dass sie die Theorie in die Praxis umsetzen konnten. Dies geschah oft auf Schulbooten in der Flensburger Förde:
 
| colspan="3" | Obwohl der Hauptlehrgang theoretisch war, mussten die Anwärter beweisen, dass sie die Theorie in die Praxis umsetzen konnten. Dies geschah oft auf Schulbooten in der Flensburger Förde:
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Schiffsführung: Führen eines Bootes unter Aufsicht, An- und Ablegemanöver.
 
| colspan="3" | Schiffsführung: Führen eines Bootes unter Aufsicht, An- und Ablegemanöver.
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Exerzieren: Führen einer Abteilung an Land, um die Befehlsgewalt und das Auftreten zu prüfen.
 
| colspan="3" | Exerzieren: Führen einer Abteilung an Land, um die Befehlsgewalt und das Auftreten zu prüfen.
Zeile 61: Zeile 49:
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
! colspan="3" | '''Die Charakterliche Eignung (Das Offizierkorps)'''
+
! colspan="3" | Die Charakterliche Eignung (Das Offizierkorps)
 
|-
 
|-
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Das Besondere an der deutschen Marineausbildung war, dass man die Prüfung rein fachlich bestehen konnte, aber dennoch scheitern konnte.
 
| colspan="3" | Das Besondere an der deutschen Marineausbildung war, dass man die Prüfung rein fachlich bestehen konnte, aber dennoch scheitern konnte.
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Eignungsurteil: Die Ausbilder und der Kommandeur der Marineschule gaben ein Urteil über die Persönlichkeit ab.
 
| colspan="3" | Eignungsurteil: Die Ausbilder und der Kommandeur der Marineschule gaben ein Urteil über die Persönlichkeit ab.
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Wahl durch das Offizierkorps: Nach bestandener Prüfung musste der Anwärter zur Beförderung zum Oberfähnrich bzw. Leutnant vom Offizierkorps seines späteren Verbandes „angenommen“ werden. Ein negatives Votum konnte die Karriere beenden, selbst wenn die Noten exzellent waren.
 
| colspan="3" | Wahl durch das Offizierkorps: Nach bestandener Prüfung musste der Anwärter zur Beförderung zum Oberfähnrich bzw. Leutnant vom Offizierkorps seines späteren Verbandes „angenommen“ werden. Ein negatives Votum konnte die Karriere beenden, selbst wenn die Noten exzellent waren.
Zeile 77: Zeile 61:
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
! colspan="3" | '''Kriegsbedingte Änderungen (Crews 37/38)'''
+
! colspan="3" | Kriegsbedingte Änderungen (Crews 37/38)
 
|-
 
|-
 
| ||
 
| ||
Zeile 85: Zeile 69:
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
! colspan="3" | '''Basierend auf der M.Dv. Nr. 154 (Prüfungsordnung für Seeoffiziere)'''
+
! colspan="3" | Basierend auf der Marine-Dienstvorschrift Nr. 154 (Prüfungsordnung für Seeoffiziere)
 
|-
 
|-
 
| ||
 
| ||
Zeile 93: Zeile 77:
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
! colspan="3" | '''Die Prüfungsfächer und ihre Gewichtung'''
+
! colspan="3" | Die Prüfungsfächer und ihre Gewichtung
 
|-
 
|-
 
| ||
 
| ||
Zeile 106: Zeile 90:
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Navigation I (Astronavigation): Berechnung des Standorts nach Gestirnen (Sonne, Mond, Sterne). Besonders wichtig für U-Boote bei Fernfahrten.
 
| colspan="3" | Navigation I (Astronavigation): Berechnung des Standorts nach Gestirnen (Sonne, Mond, Sterne). Besonders wichtig für U-Boote bei Fernfahrten.
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Navigation II (Terrestrik & Funk): Koppeln, Küstenfahrt, Peilwesen und Gezeitenkunde.
 
| colspan="3" | Navigation II (Terrestrik & Funk): Koppeln, Küstenfahrt, Peilwesen und Gezeitenkunde.
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Seemannschaft: Manövrierlehre, Dienst an Bord, Sicherheitsvorschriften und das Verhalten in Seenot.
 
| colspan="3" | Seemannschaft: Manövrierlehre, Dienst an Bord, Sicherheitsvorschriften und das Verhalten in Seenot.
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Signaldienst: Praktisches Morsen (Licht), Winken (Flaggen) und Kenntnis des Internationalen Signalbuchs.
 
| colspan="3" | Signaldienst: Praktisches Morsen (Licht), Winken (Flaggen) und Kenntnis des Internationalen Signalbuchs.
Zeile 126: Zeile 104:
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Waffenkunde (Artillerie): Ballistik, Geschützkunde und Feuerleitung.
 
| colspan="3" | Waffenkunde (Artillerie): Ballistik, Geschützkunde und Feuerleitung.
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Waffenkunde (Torpedo & Sperrwesen): Funktion von Torpedos, Zündertypen und Minenkunde. Absolutes Kernfach für angehende U-Boot-Fahrer.
 
| colspan="3" | Waffenkunde (Torpedo & Sperrwesen): Funktion von Torpedos, Zündertypen und Minenkunde. Absolutes Kernfach für angehende U-Boot-Fahrer.
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Schiffskunde & Maschinenlehre: Aufbau von Kriegsschiffen, Leckabwehr und Grundwissen über Verbrennungsmotoren (Diesel).
 
| colspan="3" | Schiffskunde & Maschinenlehre: Aufbau von Kriegsschiffen, Leckabwehr und Grundwissen über Verbrennungsmotoren (Diesel).
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Nachrichtenkunde: Funktechnik und Verschlüsselung (Grundlagen Enigma).
 
| colspan="3" | Nachrichtenkunde: Funktechnik und Verschlüsselung (Grundlagen Enigma).
Zeile 146: Zeile 118:
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Taktik: Grundzüge der Verbandsführung und Seekriegführung.
 
| colspan="3" | Taktik: Grundzüge der Verbandsführung und Seekriegführung.
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Militärische Führung: Disziplinarrecht, Beschwerdeordnung und Menschenführung.
 
| colspan="3" | Militärische Führung: Disziplinarrecht, Beschwerdeordnung und Menschenführung.
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Seekriegsrecht: Prisenordnung, Verhalten gegenüber neutralen Schiffen und internationales Völkerrecht.
 
| colspan="3" | Seekriegsrecht: Prisenordnung, Verhalten gegenüber neutralen Schiffen und internationales Völkerrecht.
 
|-
 
|-
| ||
+
| colspan="3" |Geschichte: Marine- und Kriegsgeschichte zur Traditionsbildung.
|-
 
Geschichte: Marine- und Kriegsgeschichte zur Traditionsbildung.
 
 
|-
 
|-
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
! colspan="3" | '''Der "Charakter-Faktor"'''
+
! colspan="3" | Der "Charakter-Faktor"
 
|-
 
|-
 
| ||
 
| ||
Zeile 169: Zeile 135:
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
! colspan="3" | '''Kriegsbedingte Straffung (ab Crew 38)'''
+
! colspan="3" | Kriegsbedingte Straffung (ab Crew 38)
 
|-
 
|-
 
| ||
 
| ||
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Mit Kriegsbeginn wurden die Fächer der Gruppe C und die theoretische Astronavigation zugunsten einer schnelleren Ausbildung gekürzt. Die Prüfung wurde zur „Kriegshauptprüfung“:
 
| colspan="3" | Mit Kriegsbeginn wurden die Fächer der Gruppe C und die theoretische Astronavigation zugunsten einer schnelleren Ausbildung gekürzt. Die Prüfung wurde zur „Kriegshauptprüfung“:
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Fokus auf praktische Torpedokunde und Nahbereichs-Navigation.
 
| colspan="3" | Fokus auf praktische Torpedokunde und Nahbereichs-Navigation.
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
 
| colspan="3" | Verkürzung der schriftlichen Klausuren von mehreren Tagen auf kompakte Prüfungsmodule.
 
| colspan="3" | Verkürzung der schriftlichen Klausuren von mehreren Tagen auf kompakte Prüfungsmodule.
Zeile 191: Zeile 153:
 
| ||  
 
| ||  
 
|-
 
|-
| colspan="3" | M.Dv. Nr. 154 (Marine-Dienstvorschrift): Prüfungsordnung für die Seeoffiziere der Kriegsmarine. Dies ist das „Gesetzbuch“ für die Hauptprüfung. Darin ist genau festgelegt, welche Fächer schriftlich und welche mündlich geprüft wurden.
+
| Marine-Dienstvorschrift Nr. 154 || colspan="3" | Prüfungsordnung für die Seeoffiziere der Kriegsmarine. Dies ist das „Gesetzbuch“ für die Hauptprüfung. Darin ist genau festgelegt, welche Fächer schriftlich und welche mündlich geprüft wurden.
|-
 
| ||
 
 
|-
 
|-
| colspan="3" | M.Dv. Nr. 151 (Marine-Dienstvorschrift): Bestimmungen für die Ausbildung der Seeoffizieranwärter. Hier finden Sie die Gewichtung zwischen fachlicher Leistung und „charakterlicher Beurteilung“.
+
| Marine-Dienstvorschrift Nr. 151 || colspan="3" | Bestimmungen für die Ausbildung der Seeoffizieranwärter. Hier finden Sie die Gewichtung zwischen fachlicher Leistung und „charakterlicher Beurteilung“.
 
|-
 
|-
 
| ||
 
| ||

Aktuelle Version vom 2. Februar 2026, 07:43 Uhr

Datenblatt Offiziershauptprüfung
Die Seeoffizier-Hauptprüfung (oft nur Hauptprüfung genannt) war das alles entscheidende Examen am Ende des Hauptlehrgangs an der Marineschule Mürwik. Sie entschied darüber, ob ein Fähnrich charakterlich und fachlich geeignet war, die Laufbahn eines Offiziers einzuschlagen. Die Prüfung gliederte sich in drei wesentliche Bereiche:
Schriftliche und mündliche Fachprüfung
Hier wurde das gesamte theoretische Wissen abgefragt, das während des rund neunmonatigen Lehrgangs (im Krieg verkürzt) vermittelt wurde:
Navigation: Berechnung von Kursen, Gezeitenkunde und insbesondere die Astronavigation (Bestimmung des Standorts mittels Sextant).
Waffenkunde: Grundprinzipien der Schiffsartillerie, Torpedotechnik und Sperrwaffen (Minen).
Seemannschaft: Manövrierlehre, Kenntnis der Ausweichregeln (KVR) und Schiffsstabilität.
Taktik & Signaldienst: Grundverständnis von Flottenmanövern und Morse-/Winkersignalen.
Praktische Prüfung (Seekadettenprüfung)
Obwohl der Hauptlehrgang theoretisch war, mussten die Anwärter beweisen, dass sie die Theorie in die Praxis umsetzen konnten. Dies geschah oft auf Schulbooten in der Flensburger Förde:
Schiffsführung: Führen eines Bootes unter Aufsicht, An- und Ablegemanöver.
Exerzieren: Führen einer Abteilung an Land, um die Befehlsgewalt und das Auftreten zu prüfen.
Die Charakterliche Eignung (Das Offizierkorps)
Das Besondere an der deutschen Marineausbildung war, dass man die Prüfung rein fachlich bestehen konnte, aber dennoch scheitern konnte.
Eignungsurteil: Die Ausbilder und der Kommandeur der Marineschule gaben ein Urteil über die Persönlichkeit ab.
Wahl durch das Offizierkorps: Nach bestandener Prüfung musste der Anwärter zur Beförderung zum Oberfähnrich bzw. Leutnant vom Offizierkorps seines späteren Verbandes „angenommen“ werden. Ein negatives Votum konnte die Karriere beenden, selbst wenn die Noten exzellent waren.
Kriegsbedingte Änderungen (Crews 37/38)
Für die von Ihnen recherchierten Crews wurde die Prüfung ab 1939 „gestrafft“. Man verzichtete auf tiefergehende wissenschaftliche Prüfungsfächer (z. B. komplexe Meereskunde oder höhere Mathematik) und konzentrierte sich rein auf die Fronttauglichkeit. Die Prüfung wurde zum „Kriegsexamen“, wobei die Seeausdauer und die schnelle taktische Entscheidung höher gewichtet wurden als die akademische Präzision.
Basierend auf der Marine-Dienstvorschrift Nr. 154 (Prüfungsordnung für Seeoffiziere)
In der Zeit der Crews 37 und 38 war das Bestehen dieser Prüfung die Voraussetzung für die Ernennung zum Oberfähnrich zur See. Die Benotung erfolgte meist nach dem System 1 bis 9 (wobei 1 vorzüglich und 9 völlig ungenügend war).
Die Prüfungsfächer und ihre Gewichtung
Die Prüfung gliederte sich in drei Fächergruppen, wobei die Gruppe A das höchste Gewicht für die spätere Verwendung auf Schiffen und U-Booten hatte:
Gruppe A: Nautik und Seemannschaft (Die Kernfächer)
Navigation I (Astronavigation): Berechnung des Standorts nach Gestirnen (Sonne, Mond, Sterne). Besonders wichtig für U-Boote bei Fernfahrten.
Navigation II (Terrestrik & Funk): Koppeln, Küstenfahrt, Peilwesen und Gezeitenkunde.
Seemannschaft: Manövrierlehre, Dienst an Bord, Sicherheitsvorschriften und das Verhalten in Seenot.
Signaldienst: Praktisches Morsen (Licht), Winken (Flaggen) und Kenntnis des Internationalen Signalbuchs.
Gruppe B: Militärische und Technische Grundlagen
Waffenkunde (Artillerie): Ballistik, Geschützkunde und Feuerleitung.
Waffenkunde (Torpedo & Sperrwesen): Funktion von Torpedos, Zündertypen und Minenkunde. Absolutes Kernfach für angehende U-Boot-Fahrer.
Schiffskunde & Maschinenlehre: Aufbau von Kriegsschiffen, Leckabwehr und Grundwissen über Verbrennungsmotoren (Diesel).
Nachrichtenkunde: Funktechnik und Verschlüsselung (Grundlagen Enigma).
Gruppe C: Führung und Recht
Taktik: Grundzüge der Verbandsführung und Seekriegführung.
Militärische Führung: Disziplinarrecht, Beschwerdeordnung und Menschenführung.
Seekriegsrecht: Prisenordnung, Verhalten gegenüber neutralen Schiffen und internationales Völkerrecht.
Geschichte: Marine- und Kriegsgeschichte zur Traditionsbildung.
Der "Charakter-Faktor"
Die rein fachliche Note wurde durch das Eignungsurteil des Kommandeurs der Marineschule Mürwik ergänzt. Dieses Urteil floss in die Rangliste der Crew ein und entschied über die Reihenfolge der Beförderungen.
Kriegsbedingte Straffung (ab Crew 38)
Mit Kriegsbeginn wurden die Fächer der Gruppe C und die theoretische Astronavigation zugunsten einer schnelleren Ausbildung gekürzt. Die Prüfung wurde zur „Kriegshauptprüfung“:
Fokus auf praktische Torpedokunde und Nahbereichs-Navigation.
Verkürzung der schriftlichen Klausuren von mehreren Tagen auf kompakte Prüfungsmodule.
Quellenangabe
Marine-Dienstvorschrift Nr. 154 Prüfungsordnung für die Seeoffiziere der Kriegsmarine. Dies ist das „Gesetzbuch“ für die Hauptprüfung. Darin ist genau festgelegt, welche Fächer schriftlich und welche mündlich geprüft wurden.
Marine-Dienstvorschrift Nr. 151 Bestimmungen für die Ausbildung der Seeoffizieranwärter. Hier finden Sie die Gewichtung zwischen fachlicher Leistung und „charakterlicher Beurteilung“.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
>>>>U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki - U-Boot-Archiv Wiki<<<<
ubootarchivwiki@gmail.com - Andreas Angerer 39028 Magdeburg Postfach 180132