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Baubelehrung: Unterschied zwischen den Versionen

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| colspan="3" | 3) Jede Baubelehrung U-Boote ist eine Kompanieeinheit. Kompaniechef ist der Führer der Baubelehrung. Dieser sowie ein Schriftoffizier sind bei fast allen Baubelehrungen ständig kommandierte Offiziere.
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| colspan="3" | 4) Die zur Baubelehrung kommandierten Offiziere unterstehen disziplinar unmittelbar dem vorgesetzten Truppenkommando der Baubelehrungskompanie. Meldungen sind bei diesem zu erstatten, Antritts- und Abschiedsbesuche (Kmdt. und Leit.Ing.) bei der Werftleitung.
 
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| colspan="3" | 5) Für alle militärischen Angelegenheiten sowie Unterkunft und Verpflegung der zur Baubelehrung kommandierten Unteroffiziere und Mannschaften ist bis zur Indienststellung des Bootes die Baulehrkompanie, für Offiziere deren vorgesetztes Truppenkommando, zuständig. Die Geschäftszimmer und Unterrichtsräume der Baubelehrung befinden sich in einem besonderen Baubelehrungsgebäude auf dem Gelände der Bauwerft.
 
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| colspan="3" | 6) Abkommandierung der Besatzung zur Fontflottille erfolgt auf Veranlassung der Baulehrkompanie mit dem Tag der Indienststellung durch Personalbüro U-Boote.
 
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Zur Baubelehrung, in den Kriegsschiffbaubelehrungsabteilungen, wurden die Angehörigen der zukünftigen Bootsbesatzung befohlen, um das entstehende Boot in- und auswendig kennen zu lernen. Zusätzlich wurde damit auch die Gelegenheit eröffnet, dass sich auch die Mitglieder der Besatzung untereinander "beschnüffeln" konnten und sollten. Während der Baubelehrung waren insbesondere der baldige Leitende Ingenieur und seine Obermaschinisten gefordert, welche die Baufortschritte des Bootes in der Werft überwachten und auch eventuelle kleinere Änderungsvorschläge veranlassen konnten. Die Kriegsschiffbaubelehrungsabteilungen waren für die Unterbringung, die Verpflegung, die Bereitstellung der Unterrichtsräume sowie für die disziplinären Maßnahmen verantwortlich. Die einzelnen Angehörigen der Besatzung trafen zu verschiedenen Zeiten vor dem geplanten Stapellauf in der Bauwerft ein:
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| colspan="3" | 7) Indienststelungsmeldung an O.K.M., Flotte, Stationskommando, B.d.U. und übrige Marinedienststellen ergeht durch Baubelehrungsgruppe U-Boote Ostsee bezw. Nordsee. Diese melden gleichzeitig Kommandobeendigung der Offiziere, die mit Indienststellungstag zur Frontflottille treten.  
 
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- Leitender Ingenieur: 12 Wochen vor dem Stapellauf
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- Oberfeldwebel der Laufbahn II (Maschinenpersonal) : 12 Wochen
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- Unteroffiziere der Laufbahnen II (Maschinenpersonal) und VII T (Torpedomechanikerpersonal): 8 Wochen
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- Mannschaften der Laufbahnen II (Maschinenpersonal) und VII T (Torpedomechanikerpersonal): 6 Wochen
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- Kommandant, Wachoffiziere: 4 Wochen
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- Rest der Mannschaft: 4 Wochen
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Aktuelle Version vom 21. September 2024, 20:28 Uhr

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Datenblatt: Baubelehrung
A. U-Bootsneubaubesetzung, Ausrüstung, Indienststellung
Kommandierung der Besatzung, deren Ausbildung für den U-Bootsneubau. Ausrüstung und alle Vorbereitungen zur Indienststellung des Bootes erfolgen nach den Anweisungen des B.d.U. und der Baubelehrungsgruppe U-Boote Ostsee und Nordsee unter Verantwortung des Führers der Baubelehrung.
I. Kommandierung der Besatzung
1) Offiziere kommandiert Station O bzw. N auf Ersuchen des B.d.U.-Org.-:
12 Wochen vor Indienststellung: Leitender Ingenieur
4 Wochen vor Indienststellung: Der Kommandant, Wachoffiziere
2) Unteroffiziere und Mannschaften kommandiert Personalbüro U-Boote auf Ersuchen der Baubelehrung.
12 Wochen vor Indienststellung: Oberfeldwebel Laufbahn II
8 Wochen vor Indienststellung: Unteroffiziere Laufbahn II und VII T
6 Wochen vor Indienststellung: Mannschaften Laufbahn II und VII T
4 Wochen vor Indienststellung: Rest Besatzung
Jede Besatzung enthält einige Front-U-Bootfahrer.
3) Jede Baubelehrung U-Boote ist eine Kompanieeinheit. Kompaniechef ist der Führer der Baubelehrung. Dieser sowie ein Schriftoffizier sind bei fast allen Baubelehrungen ständig kommandierte Offiziere.
4) Die zur Baubelehrung kommandierten Offiziere unterstehen disziplinar unmittelbar dem vorgesetzten Truppenkommando der Baubelehrungskompanie. Meldungen sind bei diesem zu erstatten, Antritts- und Abschiedsbesuche (Kmdt. und Leit.Ing.) bei der Werftleitung.
5) Für alle militärischen Angelegenheiten sowie Unterkunft und Verpflegung der zur Baubelehrung kommandierten Unteroffiziere und Mannschaften ist bis zur Indienststellung des Bootes die Baulehrkompanie, für Offiziere deren vorgesetztes Truppenkommando, zuständig. Die Geschäftszimmer und Unterrichtsräume der Baubelehrung befinden sich in einem besonderen Baubelehrungsgebäude auf dem Gelände der Bauwerft.
6) Abkommandierung der Besatzung zur Fontflottille erfolgt auf Veranlassung der Baulehrkompanie mit dem Tag der Indienststellung durch Personalbüro U-Boote.
7) Indienststelungsmeldung an O.K.M., Flotte, Stationskommando, B.d.U. und übrige Marinedienststellen ergeht durch Baubelehrungsgruppe U-Boote Ostsee bezw. Nordsee. Diese melden gleichzeitig Kommandobeendigung der Offiziere, die mit Indienststellungstag zur Frontflottille treten.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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