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Kommandantenschüler: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Januar 2026, 15:51 Uhr

Datenblatt Kommandantenschüler
Ein Kommandantenschüler (oft auch als Kommandantenanwärter bezeichnet) war ein Offizier, der bereits erfolgreich als I. Wachoffizier (I. W.O.) an der Front gedient hatte und sich nun im unmittelbaren Übergang zum eigenen Kommando befand.
Voraussetzungen:
Um als Kommandantenschüler eingestuft zu werden, musste der Offizier (meist im Rang eines Oberleutnants zur See oder Kapitänleutnants) eine überdurchschnittliche Eignung während seiner Frontfahrten auf Booten wie zum Beispiel dem Typ VII C bewiesen haben. Er musste vom eigenen Kommandanten offiziell für ein Kommando vorgeschlagen worden sein.
Ausbildungsweg:
Der Status als Kommandantenschüler umfasste mehrere Phasen. Zunächst absolvierte er den theoretischen Kommandanten-Lehrgang bei der 2. U-Lehrdivision in Gotenhafen. Danach folgte der entscheidende Kommandanten-Schießlehrgang, bei dem er auf Übungsbooten (oft ältere Einheiten wie der Typ II) scharfe Angriffe mit Übungstorpedos auf Zielschiffe durchführen musste.
Praktische Einweisung:
In vielen Fällen schloss sich an die Lehrgänge eine Fahrt als Zusatz-Kommandant auf einem Frontboot an. Hierbei beobachtete der Schüler einen erfahrenen Kommandanten im Einsatz, um die taktischen Feinheiten der Angriffsführung und die Menschenführung unter extremem Stress zu perfektionieren.
Abschluss:
Erst nach der erfolgreichen „Frontreife-Erklärung“ durch den betreuenden Kommandanten oder den Flottillenchef endete der Status als Schüler. Er wurde dann zur Baubelehrung kommandiert oder übernahm ein bereits in Dienst stehendes Boot.
Quellenangabe
Bundesarchiv, Signatur Pers 6 Personalakten von Offizieren der Wehrmacht – Invenio Online-Recherche. Dokumentiert die Lehrgangsergebnisse und Eignungsberichte der Kommandantenschüler.
Lexikon der Wehrmacht Siehe Lexikon der Wehrmacht Details zum Ablauf der Kommandantenausbildung und den beteiligten Lehr-Divisionen.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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