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Soldat im Beurlaubtenstand

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Datenblatt Soldat im Beurlaubtenstand
In der Kriegsmarine und der gesamten Wehrmacht bezeichnete der Soldat im Beurlaubtenstand Angehörige der Reserve oder des Ersatzwesens, die zwar wehrpflichtig waren und einer militärischen Einheit angehörten, aber vorübergehend in das Zivilleben entlassen wurden.
Definition und Status
Rechtlicher Status: Der Soldat blieb weiterhin Angehöriger der Wehrmacht und unterstand der Militärgerichtsbarkeit, ging aber seinem zivilen Beruf nach. Er musste sich jederzeit für Übungen oder die Mobilmachung bereithalten.
Abgrenzung: Er war weder „entlassen“ noch „ausgeschieden“. Er war „beurlaubt“, oft zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Kriegsführung oder aus familiären Gründen.
Bedeutung für die U-Boot-Waffe
Reserve-Offizierskorps: Viele Kommandanten der Reserve befanden sich vor ihrer Einberufung oder zwischen langen Lehrgängen im Beurlaubtenstand, um ihre zivilen Berufe (z.B. als Juristen oder Ingenieure) auszuüben.
Spezialisten-Erhalt: Hochqualifizierte Werftarbeiter oder Ingenieure, die für den Bau der Typ XXI Elektroboote bei der Germaniawerft oder der Deschimag benötigt wurden, wurden oft als „Soldaten im Beurlaubtenstand“ geführt (UK-Stellung – unabkömmlich), um sie im Notfall sofort militärisch einsetzen zu können.
Wartezeit: Offiziersanwärter wurden nach der Grundausbildung teils kurzzeitig in den Beurlaubtenstand versetzt, wenn die Kapazitäten an den Fachschulen erschöpft waren.
Quellenverweise - Bundesarchiv-Militärarchiv (BArch-MA) | Invenio Online-Recherche
BArch PERS 6 Personalakten. In den Lebensläufen findet sich oft der Vermerk: „vom [Datum] bis [Datum] im Beurlaubtenstand zur Fortführung des Studiums/Berufs“.
BArch RHD 18 Dienstvorschriften. Die M.Dv. 32 regelt die Rechte und Pflichten der Soldaten im Beurlaubtenstand.
BArch RM 6 OKM. Bestimmungen über die „UK-Stellung“ von Marinepersonal in der Rüstungsindustrie.
Literaturverweise
Lohmann, Walter / Hildebrand, Hans H. Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945. (Band 2, Abschnitt Personalwesen/Reserve).
Absolon, Rudolf Die Wehrmacht im Dritten Reich. (Grundlagenwerk zum Wehrrecht und Beurlaubtenwesen).
Marinedienstvorschrift Nr. 32 Bestimmungen für die personelle Verwaltung
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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