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Medaille zur Erinnerung an den 01.10.1938

Aus U-Boot-Archiv Wiki

Die Medaille zur Erinnerung an den 01.10.1938, umgangssprachlich auch Sudetenland-Medaille genannt, wurde nach dem Münchner Abkommen 1938 von Adolf Hitler gestiftet.
Die von dem Künstler Richard Klein entworfene Medaille mit einem Durchmesser von 32 mm ist dunkelbronzefarben getönt und zeigt auf ihrer Vorderseite zwei männliche Gestalten, die die Heimkehr des Sudetenlandes symbolisieren. Dabei stellt die hintere Person auf dem Sockel das Großdeutsche Reich dar, welches die zweite Person (das Sudetenland), den Arm um deren Schulter legend, auf das Podest heraufzieht. Die Rückseite zeigt mittig den erhaben geprägten dreizeiligen Schriftzug: 1. OKTOBER 1938. Umgeben ist dieser Schriftzug von der Umschrift: EIN VOLK EIN REICH EIN FÜHRER. Getragen wurde die Medaille an einem schwarz-rot-schwarzen (die Farben des Sudetenlandes) 30 mm breiten Band, welches weiß gesäumt war an der linken Brustseite.
Der Entwurf zur Spange stammt ebenfalls von Richard Klein, sie ist bronziert und hat die Maße: 11 × 31 mm. Es gibt jedoch auch kleinere Varianten, insbesondere bei der Bandauflage auf einem Dreiecksband. Die Spange zeigt auf ihrer Vorderseite das Relief der Prager Burg, den Regierungssitz des Protektorats. Auf der Rückseite befinden sich zwei angelötete Splinte oder Biegelaschen, die durch das Ordensband gestochen und an der Rückseite gebogen wurden. Die Bandschnalle unterschied sich im Gegensatz zur Medaille nur in einer aufgelegten Miniatur der Spange. Im übrigen wurde bei der Verleihung der Spange zur Medaille nicht noch einmal die Medaille selbst verliehen, sondern nur das Auflagestück. Jedoch bei Erstverleihung beide Stücke zusammen.
Verleihungsbestimmungen
Die Eingangsworte der Stiftungsverordnung lauteten:
>>Zum sichtbaren Ausdruck meiner Anerkennung und meines Dankes für Verdienste um die Wiedervereinigung der sudetendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich stifte ich die Medaille zur Erinnerung an den 01.10.1938. Die Einzelheiten bestimmt die Satzung.<<
Berchtesgaden, den 18.10.1938; Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler; Der Reichsminister des Innern Frick; Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei Dr. Meißner
Satzungsinhalt:
Verleihungszweck
Dem im Sinne der nationalsozialistischen Politik feierlich als Wiedervereinigung bezeichneten, expansionistischen Erfolg der Eingliederung des mehrheitlich von Deutschen bewohnten Sudetengebietes an das Deutsche Reich sollte mit einer Medaille gedacht werden, verliehen an Personen, die sich hierum besondere Verdienste erworben hatten. Am 01.05.1939 erfuhr dieser Punkt eine Erweiterung. So konnten ab diesem Zeitpunkt auch Personen mit der Medaille geehrt werden, die sich anlässlich der Schaffung des Protektorat Böhmen und Mähren am 15.03.1939 Verdienste erworben hatten.
Vorschlagsberechtigung und Aushändigungsverfahren
Die Vorschläge, welche zur Verleihung der Medaille führen sollten, wurden vom Reichsminister des Innern und für Angehörige der Wehrmacht vom Chef des Oberkommandos der Wehrmacht aufgestellt und Hitler durch den Chef der Präsidialkanzlei der Ordenskanzlei vorgelegt. Der Beliehene erhielt mit Übergabe der Medaille ein Besitzzeugnis. Die Medaille selber ging dabei in sein Eigentum über. Eine Rückgabepflicht im Falle seines Todes bestand für die Hinterbliebenen nicht.
Stiftung der Spange
Am 01.05.1939 erfolgte dann in Erweiterung der bisherigen Verordnung vom 18. Oktober 1938 die Stiftung der "Spange zur Medaille zur Erinnerung an den 01.10.1938", umgangssprachlich "Spange Prager Burg". Deren Verleihungsvoraussetzung war, dass sich diejenigen Personen, denen bereits für die Verdienste um die Wiedervereinigung des Sudetenlandes mit dem Deutschen Reich die Medaille verliehen worden war, zusätzlich die Spange erhalten konnten wenn: diese Personen sich anlässlich der Schaffung des Protektorats Böhmen und Mähren (am 15.03.1939) ebenfalls Verdienste im Rahmen dieser Schaffung erworben hatten.
Im Klartext hieß das:
Medaille: für Verdienste um die Wiedervereinigung des Sudetenlandes mit dem Deutschen Reich
Spange: Medaille bereits verliehen und Verdienste um die Schaffung des Protektorats Böhmen und Mähren.
Verleihungszahlen
Medaille: 1.162.617
Spange: 134.563