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KTB U 16 - 2. Unternehmung Seite 8

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noch 28.09.1939
Das Schiff sei am 30.8. Narvik nur ausgelaufen mit Bestimmung Antwerpen und habe bei Kriegsausbruch von Reederei Order bekommen, zunächst "Stavanger" anzulaufen und weitere Anweisungen abzuwarten. Außerdem habe sich Mannschaft geweigert, weiterzufahren. Am 27.9. habe er Anweisung bekommen, nach Antwerpen auszulaufen. Auf Befragen verneint er ausdrücklich, vorher noch andere Bestimmungsorte einlaufen zu wollen. Auf weiteres eingehendes Befragen zu diesem Punkt und Vorhalten der Tatsache, daß Dampfer "Nyland" bisher fast ausschließlich Erz nach "Workington" in Westengland gefahren habe, gibt Kapitän plötzlich zu, daß auch diesmal die selbe, jetzt noch an Bord befindliche Ladung ursprünglich für Workington bestimmt gewesen sei. Die Papiere darüber seien jedoch an Reederei zurückgeschickt. Zweitschriften hätte er nicht mehr in Besitz. Am 27.9. hätte er von Reederei für gleichgebliebene Ladung neue Papiere bekommen. Diese, also die von ihm zur Ausweisung des Dampfers vorgelegten Papiere waren unerklärlicherweise rückdatiert, auf ebenfalls den 30.8. und wiesen als Ausstellungsort "Narvik" aus. Auf Grund:
1.) dieser unklaren und sich zum Teil wiedersprechenden Angaben des Kapitäns,
2.) der mangelhaften Ausführung der vorhandenen Papiere (kein Papier ist mit Stempel, Siegel, Unterschrift oder sonst einer behördlichen Beglaubigung versehen außer der Unterschrift des Kapitäns auf den Namen "Bergreen").
3.) Das völlige Fehlen der Zollpapiere und der dafür unglaubwürdigen Erklärung.
4.) des beim Anhalten gesteuerten Kurses von 220 - 230°, der weder in irgendeiner Beziehung zu dem als Bestimmungshafen angegebenen Antwerpen, noch zu den südlich der Doggerbank gemeldeten Treibminen steht, der aber die Annahme rechtfertigt, daß: a) die ursprüngliche Bestimmung der gleichgebliebenen Ladung, also Workington, England erhalten geblieben ist, b) bewußte Irreführung vorliegt durch Abänderung des Datums, Vernichtung der Zollpapiere.
5.) der Tatsache, daß Dampfer "Nyland" ausschließlich bisher mit Bestimmung "Workington" gefahren und diese Fracht trug gleichgebliebene Ladung die erste Reise nach Antwerpen darstellt und gleichzeitig keine seiner Papiere eine behördliche Bestätigung nachweisen kann, wurde der Dampfer aufgebracht und zur weiteren Klärung und Untersuchung mit einem Prisenkommando besetzt. Der Prisenoffizier hatte Befehl, mit Höchstfahrt einen Punkt 5 sm westl. "Feiestein" anzusteuern und die bis dahin verbleibende Zeit zur Untersuchung nach weiteren Papieren bezw. klärenden Unterlagen zu verwenden. Die Aufbringung des Dampfers Nyland stützt sich auf folgende Punkte der Prisenordnung erfolgte:
I.) Wegen Beförderung von Banngut P.O. Artikel 14 (1) 6 ein neutrales Fahrzeug unterliegt der Aufbringung, wenn seine Papiere nicht in Ordnung sind. P.O. Art. 45 (2)

Anmerkungen

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