Prise
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Version vom 24. Januar 2023, 18:11 Uhr von Andreas (Diskussion | Beiträge)
Auf neutralen Schiffen darf Bannware, soweit es für den Feind bestimmt ist, beschlagnahmt und eingezogen werden. Das Schiff unterliegt ebenfalls der Einziehung, wenn mehr als die Hälfte der Ladung Banngut ist. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind gegen Neutrale nur in Ausnahmefällen zulässig (also die Versenkung). | |||
Das Schiff konnte, wenn die Kriterien erfüllt waren, als Prise aufgebracht, besetzt, und in einen Hafen eingebracht werden. Meist bestieg ein Priesenkommando den aufgebrachten Dampfer und brachte das Schiff in einen deutschen Hafen. | |||