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Marine-Artilleriezeugamt

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Die Marineartilleriedepots führten vom 01.10.1935 (MVBl. 1935, Seite 186) an die Bezeichnung Marine-Artilleriezeugamt (M.A.Za.), der Vorstand ab 1941 den Titel Kommandeur. Eine weitere Umbenennung der Marineartilleriezeugämter erfolgte durch Erlaß des O.K.M. Skl Qu II org vom 20.07.1943. Die die Marineartilleriezeugämter betreffenden Ausführungen besagen:
"Die Ausweitung der Organisation des Artillerie- und Sperrwaffenwesens, die Entstehung der Torpedoarsenale und die entsprechende Organisationsänderung des Nachrichtenwesens zwingen zu einer Klärung und Vereinheitlichung der Organisation aller Dienststellen des Waffenwesens. Mit sofortiger Wirkung wird daher angeordnet:
1. Die Marineartilleriezeugämter werden in Artilleriearsenale umbenannt (Artillerie Arsenal).
2. Die bisherigen Dienststellen der Marineartilleriezeugämter erhalten die Bezeichnung Artilleriewaffenkommando (Art.Wa.Ko.). Sie werden hiermit (im Gegensatz zu ihrer bisherigen Einstufung) selbständige Dienststellen.
3. Die Errichtung von Zweigstellen der Artilleriewaffenkommandos (nicht selbständiger Dienststellen) ist beim Artilleriewaffenwesen nicht vorgesehen.
4. Die bisherige Inspektion der Marineartilleriezeugämter erhält entsprechend den Artilleriearsenalen die Bezeichnung Artilleriearsenalinspektion (Ars.J.).
5. An der Spitze eines Waffenarsenals steht ein Kommandant, an der Spitze eines Waffenkommandos ein Chef, an der Spitze eines Waffenbetriebes steht ein Leiter.