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Fregattenkapitän

Aus U-Boot-Archiv Wiki

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Fregattenkapitän - bezeichnet einen Soldaten im zweithöchsten Stabsoffiziersdienstgrad der Marine. Dieser Dienstgrad entspricht im Heer und in der Luftwaffe dem Oberstleutnant. Als Dienstgradabzeichen trug er auf dem Ärmel vier goldgelbe Streifen (der vorletzte von oben ist etwas schmaler) sowie einen goldenen fünfzackigen Stern. Die Schulterstücken bestanden aus marineblauem Untergrund und einem in Silber gehaltenem Geflecht in Zopfform mit einem viereckigen goldfarbenen Offiziersstern ("Pickel").

Fregattenkapitän der Reserve - (Fregattenkapitän d.R.) - bezeichnet einen ehemaligen Offizier, der den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den aktiven Soldaten bei Bedarf für Wehrdienstleistungen zur Verfügung steht.

Änderungen der Dienstgradabeichen 1940 und 1944:

M.V.Bl. 1940 Nr. 544.

Mit Wirkung vom 01.08.1940 ab tragen vorbehaltlich endgültigen Regelung nach Beendigung des Krieges die Fregattenkapitäne, Geschwaderärzte und die entsprechenden Wehrmachtbeamte – Marine – drei Ärmelstreifen von 1,6 cm Breite und auf den Schulterstücken der Stabsoffiziere einen Gradstern. Das gleiche gilt auch für diejeniegen Offiziere und entsprechenden Wehrmachtbeamte – Marine -, die nach Erlaß dieser Verfügung mit rückwirkender Kraft befördert werden. Die bei Erlaß dieser Verfügung vorhandenen Fregattenkapitäne, Geschwaderärzte und die entsprechenden Wehrmachtbeamte – Marine – tragen die bisherigen Dienstgradabzeichen weiter.

(AMA/MWehr. Iii. B.Nr.5987 v. 26.7.40)

M.V.Bl. 1944 Nr. 93.

Fregattenkapitäne, Geschwaderärzte und die entsprechenden Wehrmachtbeamte – Marine – tragen künftig, spätestens vom 01.04.1944 ab, drei Ärmelstreifen von 1,6 cm Breite und zwischen den beiden oberen Ärmelstreifen einen solchen von 0,9 cm Breite. Dieses gilt auch für diejenigen Fregattenkapitäne, Geschwaderärzte und die entsprechenden Wehrmachtbeamte – Marine –, die nach den bisherigen Bestimmungen vier Ärmelstreifen von 1,6 cm Breite tragen durften. Für diese ist die Uniformänderung bis spätestens 01.07.1944 durchzuführen.

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