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| Datenblatt:
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Zur Verfügung
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| In der Personalverwaltung der Kriegsmarine war die Bezeichnung zur Verfügung (oft als z. V. abgekürzt, ein spezifischer dienstrechtlicher Status für Offiziere und Unteroffiziere. Er beschrieb einen Übergangszustand, in dem ein Soldat keiner festen Front- oder Dienststelle zugeordnet war, aber für neue Aufgaben bereitgehalten wurde.
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| Definition des Status
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| Wenn ein Offizier den Vermerk zur Verfügung in seinen Personalpapieren erhielt, bedeutete dies, dass er von seinem bisherigen Kommando entbunden war und nun dem Personalpool einer übergeordneten Dienststelle angehörte. Er stand dieser Dienststelle für eine neue Verwendung unmittelbar bereit. Dies konnte zum Beispiel die Station Ostsee in Kiel oder der Befehlshaber der Unterseeboote sein.
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| Typische Situationen für diesen Status
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| Dieser Status trat häufig während der Ausbildung oder bei einem Wechsel der Einsatzart auf. Ein klassisches Beispiel ist die Zeit zwischen dem Abschluss eines Fachlehrgangs, wie dem Nachrichtenlehrgang, und dem Beginn der Baubelehrung für ein neues Unterseeboot. Auch nach einer Verwundung oder während der Genesungszeit wurden Soldaten oft zur Verfügung der jeweiligen Marinestation gestellt, bis sie wieder voll einsatzfähig waren und ein neues festes Bordkommando erhielten.
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| Besonderheit bei den Unterseeboot-Lehrdivisionen
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| In Ihrem Recherchekontext zur 1. Unterseeboot-Lehrdivision oder 2. Unterseeboot-Lehrdivision taucht dieser Begriff oft auf, wenn Besatzungen neu zusammengestellt wurden. Die Männer wurden zunächst zur Verfügung der Lehrdivision gestellt, dort gesammelt und erst mit der Formierung einer festen Bootsbesatzung wieder in ein festes Dienstverhältnis (das sogenannte Bordkommando) überführt. Während dieser Zeit konnten sie für kurzfristige Aufgaben, Vertretungen oder zusätzliche Lehrgänge herangezogen werden.
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| Besoldung und Disziplinarrecht
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| Ein Soldat im Status zur Verfügung blieb im vollen Genuss seiner Bezüge und unterlag weiterhin der Disziplinargewalt der Dienststelle, der er zur Verfügung gestellt worden war. Er war verpflichtet, sich ständig erreichbar zu halten, um Marschbefehle für neue Kommandierungen unverzüglich entgegennehmen zu können.
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| Literaturverweise
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| Marine-Dienstvorschrift Nummer 151 |
Diese Vorschrift regelt die Laufbahnbestimmungen und die damit verbundenen Verwaltungsbegriffe wie die Kommandierung zur Verfügung.
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| Bundesarchiv-Militärarchiv Bestand RM 20 |
Die Personalakten der Kriegsmarine dokumentieren die genauen Daten, an denen Offiziere zum Beispiel der Station Ostsee zur Verfügung gestellt wurden.
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| Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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